Nach Art. 54 Abs. 6 GG ist im ersten oder zweiten Wahlgang g...
wikipedia - 13 Feb 2022Nach Art. 54 Abs. 6 GG ist im ersten oder zweiten Wahlgang gewählt, wer „die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder der Bundesversammlung erhält“. Dies entspricht mindestens 631 Stimmen. Damit hätten